Fernwartungsbedingungen

Die Dienstleistung "Fernwartung" der Q-tec Prüfgeräte GmbH (im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) stellt einen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden dar.

Vertragsgegenstand ist die Durchführung von IT Servicearbeiten nach Vorgabe des Kunden, wie der Installation und Einrichtung von Programmen, Fehlerbehebung und Wartung durch den Auftragnehmer auf IT Systemen des Kunden.

1. Technischer Ablauf der Fernwartung

1) Zur Herstellung der Fernwartungsverbindung benötigt der Kunde eine funktionsfähige Internetverbindung. Darüber hinaus muss das Fernwartungsprogramm (LogMeIn Rescue bzw. Q-tec Calling Card) über die Internetseite der Firma Q-tec heruntergeladen und anschließend gestartet werden. Der Fernwartungstechniker unterstützt hierbei ggf. telefonisch.

2) Erst nach dem Start des Fernwartungsprogramms durch den Kunden kann der Fernwartungstechniker folgende Aktionen auf dem ferngewarteten System durchführen:

  • Anzeige des Bildschirminhalts, auch der Inhalt mehrere ggf. vorhandener Bildschirme, sowie Erstellung von Screenshots und Videos der Fernwartungssitzung
  • Steuerung der Maus und Tastatur
  • Zugriff auf der in der Zwischenablage gespeicherten Daten
  • Übertragen von Dateien von und zum ferngewarteten System
  • Abfragen von Informationen zu Hard- und Softwareinformationen (insbesondere laufende Prozesse, Dienste und Anwendungen, angemeldete Benutzer, installierte Treiber, Autostart-Anwendungen und Ereignisanzeige)
  • Neustart des Systems
  • Ausführen von vorgefertigten Skripts

3) Der Kunde kann die Aktionen im Protokollfenster des Fernwartungsprogramms mitverfolgen und diese jederzeit durch Beenden des Fernwartungsprogramms unterbrechen.

4) Sollte der Kunde planen regelmäßig eine Fernwartung durchführen zu lassen, kann das Fernwartungsprogramm in Form der Q-tec Calling Card durch den Fernwartungstechniker auf dem IT System des Kunden installiert werden. Der Download von der Internetseite entfällt dadurch. Die Verbindung muss trotzdem explizit durch den Kunden hergestellt werden.

5) Sollte die Auftragsdurchführung länger dauern, oder außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt werden müssen, kann mit aktiver Einwilligung des Kunden ein unbeaufsichtigter Zugriffs-Modus für einen begrenzten Zeitraum aktiviert werden.

2. Datenverarbeitung

1) Im Rahmen der Fernwartungsverbindung werden Daten zwischen der Fernwartungskonsole des Auftragnehmers sowie dem Fernwartungsprogramm des Kunden übertragen. Diese Übertragung ist nach dem jeweils aktuellem Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt.

2) Zur Übertragung der Daten werden Server des Dienstanbieters LogMeIn Resuce verwendet. Mit diesem Anbieter wurde durch den Auftragnehmer ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Durch LogMeIn werden technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz getroffen. 

3) Vor Beginn der Fernwartungssitzung muss der Name des Kunden eingegeben werden. Diese Angabe ist zur Zuordnung und Abrechnung des Fernwartungsauftrags notwendig. Darüber hinaus können zur Durchführung, Dokumentation und Nachweis des Fernwartungsauftrags zu Beginn der Sitzung der Computername, die Seriennummer, der Hersteller, das Computermodell sowie der aktuell angemeldete Benutzer übertragen werden.

4) Im Zuge der Fernwartung besteht die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer zudem Einblicke in Daten des Kunden erhält. Ist dies der Fall werden diese nur zur Auftragserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

3. Rechte und Pflichten

1) Der Auftragnehmer sichert die ordnungs- und termingemäße Durchführung des Fernwartungsauftrags zu. Wird während der Auftragsdurchführung festgestellt, dass eine Problemlösung per Fernwartung nicht möglich ist (z.B. aufgrund eines Hardwaredefektes oder aufgrund von Problemen die eine Neuinstallation des Systems erforderlich machen) wird der Kunde darauf hingewiesen und die Fernwartung abgebrochen und ein entsprechender Folgeauftrag in unserer IT Werkstatt oder vor Ort angeboten.

2) Der Kunde stellt die für die Fernwartung notwendige kundenseitige Internetverbindung dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung und unterstützt den Auftragnehmer kostenfrei bei der Auftragserfüllung (beispielsweise z.B. durch der Eingabe von notwendigen Zugangsdaten). Der Kunde ist für die Daten auf seinem IT System verantwortlich und hat diese eigenverantwortlich zu sichern (aktuelle Datensicherung). Er hat zudem dafür sorge zu tragen, dass Programme und Anwendungen, die nicht unmittelbar Gegenstand des Fernwartungsauftrages sind, geschlossen werden, um unnötige Einblicke in die Daten des Kunden zu vermeiden.

4. Haftungsbeschränkung

1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2) Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer für einfache Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. Die Haftung ist beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, jedoch begrenzt auf die Höhe der durch den Fernwartungsauftrag entstandenen Forderung des Auftragnehmers bzw. des durch den Kunden nachzuweisenden Schadens. Es gilt der jeweils niedrigere der beiden Beträge.

3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.

4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschludensunabhängige Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5. Abrechnung

1) Die Abrechnung der Fernwartung erfolgt zu unserem jeweils aktuellen IT Service Stundensatz der beim jeweiligen Fernwartungstechniker erfragt werden kann, pro angefangene 15 Minuten und ist sofort mit Abschluss der Fernwartungssitzung sowie Rechnungsstellung fällig.

6. Schlussbestimmung

1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine andere gültige Bedingung ersetzt werden, die dem Regelungsgehalt am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.